Arbeitsschutz ist zur Unfallverhütung und zum Schutz der Gesundheit unerlässlich. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, sich an dieses Gesetz zu halten. Es dient dazu, Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit zu verbessern (§ 1, Arbeitsschutzgesetz). Staatliche Arbeitsschutzämter haben die Aufgabe, die betriebliche Umsetzung der Rechtsvorschriften zu kontrollieren (§ 21(1), Arbeitsschutzgesetz).
Der Arbeitgeber muss die persönliche Hautschutz-Ausrüstung beschaffen, bereitstellen, die Kosten übernehmen, überwachen und unterweisen.
Der Arbeitnehmer hat eine Trage- und Benutzungspflicht.
Damit Sie keine Gesundheitsrisiken eingehen, haben wir ein umfangreiches Sortiment zum Haut- und Arbeitsschutz für Sie zusammengestellt. Aufklärung und Beratung ist für uns genauso wichtig wie die passenenden Produkte. Sie finden in dieser Broschüre Informationen und Produkte
- zum präventiven Hand- und Hautschutz
- zur Hautreinigung
- zum Augen- und Gehörschutz
- zu Körper- und Atemschutz
Zudem gibt ein heraustrennbarer Hautschutzplan Auskunft darüber, welche Schutz- und Reinigungsprodukte beim Umgang mit den verschiedenen Arbeitsstoffen am besten geeignet sind.

